Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DynServices Schmelzer (Inhaber: Andreas Schmelzer) für Hosting-Dienstleistungen, IT-Support und verwandte Leistungen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen
Andreas Schmelzer · DynServices Schmelzer
Bentelerstraße 17, 59329 Wadersloh
E-Mail: info@dynservices.de
Telefon: 02523 9990663
(nachfolgend „DynServices" oder „Anbieter") und dem jeweiligen Kunden über die Erbringung von Hosting-Dienstleistungen, IT-Support-Leistungen, Open-Source-Integrationen sowie verwandten Diensten.
(2) Diese AGB gelten sowohl für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB als auch mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich angegeben.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DynServices stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Individuelle vertragliche Vereinbarungen (z. B. Service Level Agreements, Auftragsverarbeitungsverträge) haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) DynServices erbringt insbesondere folgende Leistungen:
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesondert geschlossenen Vertrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags.
(3) DynServices ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt dabei bei DynServices.
(1) Angebote von DynServices sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
(3) Angebote auf der Website von DynServices stellen keine verbindlichen Angebote im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum).
(4) Der Kunde ist an seine Bestellung oder seinen Auftrag für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden, sofern DynServices nicht früher ablehnt.
(1) DynServices erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem Stand der Technik.
(2) Im Bereich Managed Hosting übernimmt DynServices insbesondere:
(3) DynServices stellt dem Kunden die für die Nutzung der Dienste erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung.
(4) DynServices informiert den Kunden rechtzeitig über geplante Wartungsarbeiten, soweit diese voraussichtlich zu einer Unterbrechung des Dienstes führen.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, DynServices alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für:
(3) Der Kunde informiert DynServices unverzüglich über Störungen, Sicherheitsvorfälle oder Missbrauch der vereinbarten Dienste.
(4) Der Kunde benennt einen erreichbaren technischen Ansprechpartner für die Kommunikation mit DynServices.
(1) Die von DynServices bereitgestellte Infrastruktur darf ausschließlich für legale Zwecke genutzt werden. Insbesondere ist untersagt:
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbeschränkungen ist DynServices berechtigt, die betroffenen Dienste ohne vorherige Ankündigung zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht zurückerstattet.
(3) DynServices ist berechtigt, Inhalte zu entfernen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen diese AGB verstoßen.
(1) DynServices strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Hosting-Dienste an. Soweit nicht gesondert vereinbart, gilt eine angestrebte Verfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt (bezogen auf die Netzanbindung des Servers; ausgenommen sind geplante Wartungsfenster).
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden so weit wie möglich im Voraus mitgeteilt. DynServices wird Wartungsarbeiten nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten legen (typischerweise nachts oder am Wochenende).
(3) DynServices haftet nicht für Beeinträchtigungen, die außerhalb des Einflussbereichs von DynServices liegen, insbesondere:
(4) Für IT-Support-Leistungen gilt: DynServices reagiert auf Supportanfragen in der Regel innerhalb eines Werktages. Verbindliche Reaktionszeiten oder Service Level Agreements (SLA) können gesondert vereinbart werden.
(1) Die Vergütung für die Leistungen von DynServices ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem individuellen Vertrag. Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern DynServices umsatzsteuerpflichtig ist).
(2) Für wiederkehrende Leistungen (insbesondere Hosting-Dienste) wird die Vergütung monatlich oder nach dem vereinbarten Abrechnungsintervall in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Fälligkeit vereinbart ist.
(4) Bei Zahlungsverzug ist DynServices berechtigt:
(5) Preiserhöhungen für laufende Hosting-Verträge werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung.
(6) Einmalleistungen (z. B. Einrichtungsgebühren, Projektarbeiten, Vor-Ort-Einsätze) sind nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung fällig.
(1) Hosting-Verträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(2) Vertragslaufzeiten mit fester Mindestlaufzeit verlängern sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, wenn nicht mit der entsprechenden Kündigungsfrist vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für DynServices liegt insbesondere vor, wenn:
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(5) Folgen der Kündigung: Nach Vertragsende stellt DynServices die Dienste ein. Kundendaten werden nach Vertragsende auf Anfrage in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt. Die Aufbewahrungsfrist für Kundendaten beträgt nach Vertragsende 30 Tage, danach werden sie unwiderruflich gelöscht. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
(1) DynServices verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung des Vertragsverhältnisses gemäß der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter dynservices.de/datenschutz.
(2) Soweit DynServices im Rahmen von Hosting-Leistungen oder IT-Support personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist DynServices Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. In diesem Fall ist der Abschluss eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) erforderlich.
(3) Der Kunde, der als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO agiert, ist verpflichtet, die auf den von DynServices betriebenen Systemen verarbeiteten personenbezogenen Daten nur in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten.
(4) Auf Anfrage stellt DynServices dem Kunden einen Muster-Auftragsverarbeitungsvertrag zur Verfügung.
(1) DynServices gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe im Wesentlichen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. DynServices erhält eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
(3) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert DynServices diese, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach § 12.
(4) Kein Mangel liegt vor, wenn die Beeinträchtigung auf Umständen beruht, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von DynServices liegen, insbesondere auf fehlerhafter Nutzung durch den Kunden, auf von DynServices nicht zu vertretenden Ausfällen vorgelagerter Infrastruktur oder auf höherer Gewalt.
(5) Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab Kenntnis des Mangels, sofern es sich nicht um Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel handelt.
(1) DynServices haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von DynServices oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DynServices nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den dreifachen Wert des im betreffenden Monat in Rechnung gestellten Netto-Entgelts.
(3) Eine weitergehende Haftung von DynServices ist ausgeschlossen, insbesondere für:
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zwingend gesetzlicher Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz) oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(5) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungsregeln, soweit die vorstehenden Beschränkungen nach anwendbarem Recht nicht zulässig sind.
(1) DynServices ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird DynServices in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
(3) Im Falle des Widerspruchs hat DynServices das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB ordentlich zu kündigen.
(4) Für Verbraucher gelten Änderungen der AGB nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Aufenthaltsstaats des Verbrauchers eingeschränkt werden.
(2) Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von DynServices (Wadersloh, NRW). Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Schriftform: Soweit in diesen AGB Schriftform vorgesehen ist, genügt die Textform (E-Mail). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(5) Streitbeilegung: DynServices ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) wurde am 20. März 2025 abgeschaltet.
(6) Abtretung: Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DynServices auf Dritte zu übertragen.
Stand: Mai 2026 · Rechtsgrundlage: BGB, HGB, DSGVO, DDG, UWG, TMG (aufgehoben)
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